Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen (§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV).
Wir stellen für Ihr Unternehmen den Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße und übernehmen für Sie sämtliche in § 8 GbV aufgeführte Tätigkeiten und Aufgaben damit Ihr Gefahrgut richtig umgeschlagen wird und sicher ankommt.
Unsere Leistungen
- Beratung und Betreuung Ihres Unternehmens in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung
- Überwachungen vor Ort
- Schulungen und Unterweisungen der betroffenen Mitarbeiter
- Dokumentation der Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen
- Information über Änderungen im Gefahrgutrecht
- Erstellen des Jahresberichts
- Erstellung des Unfallberichts
Ihre Vorteile
- Die Aus- und Weiterbildung eigenen Personals entfällt