Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir mit unseren Sicherheitsingenieuren die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen durch. Wir unterstützen und beraten Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten und die Interessenvertretungen in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsabläufe.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 ASiG festgelegt und werden im Anhang der DGUV Vorschrift 2 detailliert erläutert.
Unsere Leistung
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und deren Umgebung
- Organisation der Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Beratung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
- Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen
- Analyse von Unfallursachen und Ermittlung von Unfallschwerpunkten
- Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften
- Erstellung und Dokumentation der gesetzlich geforderten Unterlagen
Vorteil für Sie
- Aus- und Weiterbildung von eigenem Personal entfällt. Die ständige Weiterbildung unserer Fachkräfte garantiert Ihnen stets den neuesten Informationsstand.
- Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen werden unfallbedingte Ausfallzeiten reduziert.
- Sie gewinnen Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft und reduzieren dadurch Ihre Haftungsrisiken.