Kleinkläranlagen
Als Betreiber einer Kleinkläranlage sind Sie nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN 4261 verpflichtet die Behandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend einer Dichtheitsprüfung unterziehen zu lassen.
Wir führen für Sie die Dichtheitsprüfungen nach den Vorgaben der zuständigen Behörden bzw. nach DIN 4261 durch.
Ihr Vorteil:
- Bundesweite Abwicklung aus einer Hand
- Koordination der Entsorgung auf Wunsch
- Bundesweite Zulassung
- Keine Sonderkosten durch Hinzuziehen von externen Sachverständigen / Servicefirmen
- Schadensermittlung durch abschnittsweise Prüfung
- Automatische Erstellung von Sanierungsempfehlungen
- Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen auf Wunsch
- Erstellung der geforderten Prüfunterlagen
Durch unsere Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen und Verbänden, wie z.B. dem DIN-Ausschuss, sowie die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter, garantieren wir Ihnen eine Bearbeitung auf höchstem Niveau.




