Umweltberatung Winkelhardt

Kleinkläranlagen

Als Betreiber einer Kleinkläranlage sind Sie nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN 4261 verpflichtet die Behandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend einer Dichtheitsprüfung unterziehen zu lassen.

Wir führen für Sie die Dichtheitsprüfungen nach den Vorgaben der zuständigen Behörden bzw. nach DIN 4261 durch.

Ihr Vorteil:

Durch unsere Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen und Verbänden, wie z.B. dem DIN-Ausschuss, sowie die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter, garantieren wir Ihnen eine Bearbeitung auf höchstem Niveau.

Dichtheitspruefung
Dichtheitspruefung
Dichtheitspruefung
Dichtheitspruefung
Dichtheitspruefung