Fettabscheider (Generalinspektion)
Als Betreiber einer Fettabscheideranlage sind Sie nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825-2 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Behandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung unterziehen zu lassen.
Diese Prüfung darf nur von Fachkundigen durchgeführt werden.
Mit mehr als 5000 geprüften Anlagen sind wir bundesweit das führende Unternehmen für die Generalinspektion und Dichtheitsprüfung.
Ihr Vorteil:
- Bundesweite Abwicklung aus einer Hand
- Koordination der Entsorgung auf Wunsch
- Bundesweite Zulassung
- Keine Sonderkosten durch Hinzuziehen von externen Sachverständigen / Servicefirmen
- Schadensermittlung durch abschnittsweise Prüfung nach DIN 4040-100
- Automatische Erstellung von Sanierungsempfehlungen
- Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen auf Wunsch
- Erstellung der geforderten Prüfunterlagen
Durch unsere Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen und Verbänden, wie z.B. dem DIN-Ausschuss, sowie die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter, garantieren wir Ihnen eine Bearbeitung auf höchstem Niveau.




