Umweltberatung Winkelhardt

Fettabscheider (Generalinspektion)

Als Betreiber einer Fettabscheideranlage sind Sie nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825-2 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Behandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung unterziehen zu lassen.

Diese Prüfung darf nur von Fachkundigen durchgeführt werden.

Mit mehr als 5000 geprüften Anlagen sind wir bundesweit das führende Unternehmen für die Generalinspektion und Dichtheitsprüfung.

Ihr Vorteil:

Durch unsere Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen und Verbänden, wie z.B. dem DIN-Ausschuss, sowie die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter, garantieren wir Ihnen eine Bearbeitung auf höchstem Niveau.

Dichtheitspruefung
Dichtheitspruefung
Dichtheitspruefung
Dichtheitspruefung
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