Benzinabscheider (Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider)
Als Betreiber einer Abscheideranlage sind Sie nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, z.B. der VUmwS (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sowie nach DIN EN 858-2 / DIN 1999-100 / ATV 781 verpflichtet, die Abwasserbehandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend, spätestens alle 5 Jahre, einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung unterziehen zu lassen.
Diese Prüfung darf nur von Fachkundigen bzw. zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.
Mit mehr als 10000 geprüften Anlagen sind wir bundesweit das führende Unternehmen für die Generalinspektion und Dichtheitsprüfung.
Ihr Vorteil:
- Bundesweite Abwicklung aus einer Hand
- Koordination der Entsorgung auf Wunsch
- Bundesweite Zulassung
- Keine Sonderkosten durch Hinzuziehen von externen Sachverständigen / Servicefirmen
- Schadensermittlung durch abschnittsweise Prüfung nach DIN 1999-100
- Automatische Erstellung von Sanierungsempfehlungen
- Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen auf Wunsch
- Erstellung der geforderten Prüfunterlagen
Durch unsere Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen und Verbänden, wie z.B. dem DIN-Ausschuss, sowie die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter, garantieren wir Ihnen eine Bearbeitung auf höchstem Niveau.




