Arbeitssicherheit
Wir übernehmen für Sie die nach §5 ASiG sowie BGV A6 geforderte Gestellung der Sicherheitsfachkraft und koordinieren auf Wunsch die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebes.
Darüber hinaus erstellen wir für Sie die gem. § 6.1 Betriebssicherheitsverordnung geforderten Explosionsschutzdokumente.
Die Revision der ortsveränderlichen elektrischen Einrichtungen nach BGV A3 führen wir nach den Vorgaben der VdS gerne für Sie durch.
Ihre Vorteile:
- Die Aus- und Weiterbildung von eigenem Personal entfällt
- Unsere Fachkräfte werden ständig weitergebildet, dadurch ist stets der neueste Informationsstand für Ihr Unternehmen gesichert
- Kostengünstige Erfüllung der gesetzlich geforderten Auflagen in Zusammenhang mit dem Umweltschutz
- Erstellung von Gefährdungsanalysen
- Gekoppelte Abnahme von zu prüfenden Einrichtungen nach BGV
- Wir führen für Sie alle Behördengespräche
- Wir führen Gespräche mit Ihrem Sachversicherer und stimmen gemeinsam die Möglichkeiten zur Risikominimierung ab




