Umweltberatung Winkelhardt

Arbeitssicherheit

Wir übernehmen für Sie die nach §5 ASiG sowie BGV A6 geforderte Gestellung der Sicherheitsfachkraft und koordinieren auf Wunsch die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebes.

Darüber hinaus erstellen wir für Sie die gem. § 6.1 Betriebssicherheitsverordnung geforderten Explosionsschutzdokumente.

Die Revision der ortsveränderlichen elektrischen Einrichtungen nach BGV A3 führen wir nach den Vorgaben der VdS gerne für Sie durch.

Ihre Vorteile:

Arbeitssicherheit
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