Umweltberatung Winkelhardt

Abnahmen (Sachverständigenprüfung gem. WHG(VUmwS))

Nach der VUmwS (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) hat der Betreiber von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen sowie Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen die Pflicht, diese durch zugelassene Sachverständige in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.

Durch unsere unabhängigen Sachverständigen prüfen wir für Sie bundesweit:

Wir erstellen für Sie:

Abnahmen 
VUmwS
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VUmwS
Abnahmen 
VUmwS
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VUmwS